FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wird eine Kaution einbehalten?

Ja. Die Kaution beträgt 250 € und wird vor Ort ausschließlich per Kreditkarte einbehalten.

Ein gültiger Personalausweis und Führerschein muss bei der Fahrzeugübergabe vorgezeigt werden.

Ja wir bitten jeden Kunden, sich 30 min vor Abholung bzw. Rückgabe kurz telefonisch zu melden. Tel.: +49 (0) 159 01294221

Pro Tag können bis zu 200km mit einem Roller gefahren werden. Bei Mehr Kilometern entstehen Kosten in Höhe von 0,20 EUR pro Kilometer. (Pro Wochenende: 300km)

50ccm: B, AM

125ccm: A1, A2, A

300ccm: A2, A

Nein, es gibt kein Mindestalter. Voraussetzung ist lediglich ein gültiger Führerschein. Bei Minderjährigen ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich.

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Muster - Einverständniserklärung der Eltern:

Einverständniserklärung für die Anmietung eines Rollers

Hiermit erkläre ich, [Name des Erziehungsberechtigten], dass ich die Erlaubnis erteile, dass mein Sohn/meine Tochter [Name des minderjährigen Mieters], geboren am [Geburtsdatum], den Roller [Marke/Modell, falls bekannt] bei VesParadies mieten darf.

Ich bestätige, dass mein Kind im Besitz eines gültigen Führerscheins ist und alle notwendigen Voraussetzungen für die Mietdauer erfüllt. Ich bin mir bewusst, dass mein Kind sich an die Regeln und Vorschriften des Verleihs halten muss und bin für alle Schäden oder Kosten verantwortlich, die während der Mietzeit entstehen könnten.

Falls es zu einem Schadensfall kommt, erkläre ich mich bereit, die finanziellen Verpflichtungen zu übernehmen, die sich aus der Selbstbeteiligung oder anderen anfallenden Kosten ergeben.

Ort, Datum: _______________

Unterschrift des Erziehungsberechtigten: __________________________

Name des Erziehungsberechtigten (in Druckbuchstaben): __________________________

Ja, der Roller muss in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem er ausgeliehen wurde. Dazu gehört auch, dass der Roller vor der Rückgabe vollgetankt sein muss.

Das Mietfahrzeug ist grundsätzlich in dem Zustand zurückzugeben, in dem es ausgeliehen wurde.

Das Mietfahrzeug ist entsprechend der gesetzlichen Vorgaben durch den Vermieter teilkaskoversichert mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 150,-€.

(Bitte beachten Sie, dass eine Vollkaskoversicherung aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht angeboten werden kann.)

Selbstverschuldete Schäden sind in vollem Umfang selbst zu tragen. Auch Vandalismusschäden sind bei Motorrollern von der Versicherungsgesellschaft ausgeschlossen und nicht gedeckt.

Bitte achten Sie darauf, dass der Roller an einem sicheren Ort abgestellt und mit dem mitgelieferten Bremsschloss gesichert wird.

Die genauen Bedingungen (z.B Selbstbeteiligung) zur Versicherung finden Sie in VII. und VIII. der ABG's.

Durch Zahlung eines Zusatzbetrags von 8,00 € pro Miettag kann der Mieter eine Haftungsbeschränkung für selbstverursachte Schäden am Mietroller vereinbaren. In diesem Fall ist seine Haftung auf maximal 600 € begrenzt.

Bei einem Schaden (Unfall, sonstige Sachbeschädigung, Verlust etc.) haben Mieter/Fahrer unverzüglich den Vermieter zu verständigen.

Die Kaution wird bis zur Klärung des Schadensfalls einbehalten und ggf. nach Abzug der anfallenden Kosten zurückerstattet.

Die genauen Bedingungen (z.B Selbstbeteiligung) zur Versicherung finden Sie in VII. und VIII. der ABG's.

Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:
- Brand und Explosion
- Entwendung
- Naturgewalten
- Zusammenstoß mit Tieren
- Glasbruch
- Kurzschluss-Schäden
- Tierbiss-Schäden